{"id":506,"date":"2022-10-18T17:06:32","date_gmt":"2022-10-18T15:06:32","guid":{"rendered":"https:\/\/laigo.ai\/?page_id=506"},"modified":"2025-07-13T16:29:33","modified_gmt":"2025-07-13T14:29:33","slug":"nutzungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/laigo.ai\/de\/nutzungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Nutzungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"506\" class=\"elementor elementor-506\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7d48ee6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7d48ee6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-65250ba elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"65250ba\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Nutzungsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d95445b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"d95445b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-281481d e-n-tabs-none elementor-widget elementor-widget-n-tabs\" data-id=\"281481d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;tabs_justify_horizontal&quot;:&quot;start&quot;,&quot;horizontal_scroll&quot;:&quot;disable&quot;}\" data-widget_type=\"nested-tabs.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"e-n-tabs\" data-widget-number=\"42027037\" aria-label=\"Tabs. Open items with Enter or Space, close with Escape and navigate using the Arrow keys.\" data-no-translation-aria-label=\"\">\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-heading\" role=\"tablist\">\n\t\t\t\t\t<button id=\"englishVersion\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-420270371\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"true\" data-tab-index=\"1\" role=\"tab\" tabindex=\"0\" aria-controls=\"e-n-tab-content-420270371\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tEnglisch\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t<button id=\"germanVersion\" data-tab-title-id=\"e-n-tab-title-420270372\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"false\" data-tab-index=\"2\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"e-n-tab-content-420270372\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tDeutsch (Original)\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-content\">\n\t\t\t\t<div id=\"e-n-tab-content-420270371\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"englishVersion\" data-tab-index=\"1\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\" class=\"e-active elementor-element elementor-element-74df3c0 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"74df3c0\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3e7fbe6 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3e7fbe6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2><p>SaaS-Nutzungsbedingungen<br \/>der Laigo GmbH<\/p><p>Wichtig:<br \/>Der\u00a0<a id=\"germanButton\" href=\"#germanVersion\">urspr\u00fcngliches Deutsch<\/a>\u00a0Version ist die Rechtsgrundlage.<\/p><h3>Pr\u00e4ambel<\/h3><p>Der Anbieter (Laigo GmbH, Eckenerstr. 65, 88046 Friedrichshafen, Deutschland) stellt Unternehmenskunden (nachfolgend \u201eSystemnutzer\u201c) eine Softwarel\u00f6sung zur Nutzung bereit. Diese Software, welche zugunsten des Anbieters und\/oder seiner Systempartner urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist, stellt eine Web-\/API-basierte Software dar. Der Systemnutzer hat die Softwarel\u00f6sung gepr\u00fcft und als f\u00fcr seine Aufgaben und Gesch\u00e4ftsprozesse als vollumf\u00e4nglich geeignet befunden. Der Anbieter stellt diese Software \u00fcber das Internet als SaaS-L\u00f6sung (Software as a Service) zur Nutzung bereit. Der Systemnutzer und seine Nutzer (nachfolgend \u201eNutzer\u201c) m\u00f6chten die Software als SaaS-L\u00f6sung nutzen. Vor diesem Hintergrund schlie\u00dfen die Vertragsparteien nachfolgenden Software as a Service (SaaS)-Vertrag (nachfolgend \u201eVertrag\u201c):<\/p><p>1. Vertragsgegenstand \/ Leistungspflichten des Anbieters<br \/>1.1 Vertragsgegenstand ist die Programmpaket \u201esmartTOOLS\u201c. Die einzelnen Programmmodule, die im Programmpaket \u201esmartTOOLS\u201c enthalten sind, sind auf der Webseite des Anbieters laigo.ai aufgef\u00fchrt. \u201esmartTOOLS\u201c Software und die Programmmodule werden nachstehend als \u201eVertragssoftware\u201c bezeichnet.<\/p><p>1.2 Die hier zur Nutzung bereitgestellte Vertragssoftware basiert auf einer KI-Technologie namens Deep Learning, die im Gegensatz zu rein expliziter algorithmischer Verarbeitung keine Erkennungsrate von 100 % garantieren kann. Die hierf\u00fcr verwendeten statistischen Modelle k\u00f6nnen durch die Bereitstellung von Daten durch den Systembenutzer an Genauigkeit gewinnen, sodass eine qualitative Verbesserung der Erkennungs- und Erfassungsrate zu erwarten ist. Der Anbieter weist daher darauf hin, dass f\u00fcr die Erkennung und Erfassung der Daten keine vollst\u00e4ndige Garantie \u00fcbernommen werden kann und der Leistungsumfang daher mit Fehlern behaftet ist.<\/p><p>1.3 Der Anbieter wird dem Systemnutzer die vertragsgegenst\u00e4ndliche Software, welche abschlie\u00dfend unter laigo.ai und in der Nutzerdokumentation beschrieben ist, selbst oder durch einen vom Anbieter beauftragten Dritten zur Nutzung \u00fcber das Internet zur Verf\u00fcgung stellen. Der Systemnutzer erh\u00e4lt dadurch die technische M\u00f6glichkeit und die Erlaubnis, \u00fcber das Internet auf die auf einem zentralen Server gehostete vertragsgegenst\u00e4ndliche Software zuzugreifen und im Rahmen dieses Vertrages die Funktionalit\u00e4ten der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software zu nutzen. Der Systemnutzer darf die Anwendung f\u00fcr seine eigenen Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern. Der Systemnutzer ist berechtigt, diese Erlaubnis im Rahmen der erlaubten Leistungsumfangs an Endnutzer (nachfolgend \u201eNutzer\u201c genannt) weiterzugeben.<\/p><p>1.4 Der \u00dcbergabepunkt f\u00fcr die vertraglichen Leistungen des Anbieters ist der Routeraustritt des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Systemnutzers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der seitens des Systemnutzers oder seiner Account ben\u00f6tigten Hardware und Software sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.<\/p><p>1.5 Die Vertragssoftware muss rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche verf\u00fcgbar sein (\u201eBetriebszeiten\u201c). Die durchschnittliche Verf\u00fcgbarkeit w\u00e4hrend der Betriebszeiten betr\u00e4gt im Jahresdurchschnitt 98,51 %. Au\u00dferhalb dieser Zeiten (\u201eWartungszeiten\u201c) kann die Anwendung dennoch verf\u00fcgbar sein, gegebenenfalls mit Unterbrechungen und Einschr\u00e4nkungen; ein Anspruch auf Nutzung besteht jedoch nicht. Sind w\u00e4hrend der Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich und ist die Anwendung daher nicht verf\u00fcgbar, wird der Anbieter den Systembenutzer hier\u00fcber nach M\u00f6glichkeit rechtzeitig informieren.<\/p><p>1.6 Der Anbieter stellt dem Systemnutzer die f\u00fcr die Nutzung des Administrationsbereichs f\u00fcr Systemnutzer der Anwendung (\"Systemnutzer-Backend\") erforderlichen Zugangsdaten zur Identifizierung und Authentifizierung zur Verf\u00fcgung. Der Systemnutzer darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich um einen weiteren, auf den Anbieter benannten Account, der bei der Geb\u00fchrenkalkulation ber\u00fccksichtigt wurde. Der Systemnutzer hat den Anbieter vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit \u00fcber neue weitere Nutzer des Systemnutzer-Backends zu informieren. Bei Vereinbarung passt der Anbieter die Geb\u00fchrenkalkulation entsprechend an.<\/p><p>1.7 Der Anbieter stellt dem Systemnutzer Benutzerdokumentationen in Form von Hilfestellungen zur Softwarel\u00f6sung ausschlie\u00dflich in elektronischer Form zur Verf\u00fcgung, zug\u00e4nglich unter laigo.ai. Der Anbieter beh\u00e4lt sich vor, die gesamte oder Teile der Benutzerdokumentation ausschlie\u00dflich in englischer Sprache bereitzustellen.<\/p><p>1.8 Der Anbieter stellt dem Systemnutzer, ausschlie\u00dflich wenn dies f\u00fcr eine Funktion notwendig ist, den unter laigo.ai abschlie\u00dfend beschriebenen Speicherplatz zur Verf\u00fcgung und \u00fcbernimmt nur in diesem Fall die Sicherung der \u00fcbermittelten Daten. Der Anbieter setzt Virenscanner und Firewalls ein, um den unbefugten Zugriff auf die Daten des Systemnutzers und die \u00dcbermittlung sch\u00e4dlicher Daten, insbesondere Viren, soweit dies mit wirtschaftlich und technisch zumutbarem Aufwand m\u00f6glich ist, zu verhindern bzw. vorzubeugen. Dem Systemnutzer ist jedoch bewusst, dass ein vollst\u00e4ndiger Schutz vor sch\u00e4dlichen Daten nicht m\u00f6glich ist. Kann eine Bedrohung auf andere technisch und wirtschaftlich zumutbare und erfolgversprechende Weise nicht beseitigt werden, ist der Anbieter berechtigt, Daten des Systemnutzers oder Daten seiner Konten, die sch\u00e4dlichen Inhalt aufweisen, zu l\u00f6schen. Der Anbieter wird den Systemnutzer hier\u00fcber informieren.<\/p><p>1.9 Soweit der Systemnutzer Daten \u2013 gleich in welcher Form \u2013 an den Anbieter \u00fcbermittelt, erstellt der Systemnutzer Sicherungskopien dieser Daten auf seinen eigenen Datentr\u00e4gern. Der Anbieter sichert seine Server regelm\u00e4\u00dfig und sch\u00fctzt diese mit angemessenem technischem und wirtschaftlichem Aufwand vor unbefugtem Zugriff. Der Anbieter stellt die Datensicherung der Datenbest\u00e4nde (Dateisystem und Datenbanken) in einem Standardverfahren sicher. Sollte der Systemnutzer zus\u00e4tzliche Sicherungsma\u00dfnahmen w\u00fcnschen, so sind diese gegen eine gesonderte Geb\u00fchr m\u00f6glich. Im Falle eines trotzdem eintretenden Datenverlustes \u00fcbertr\u00e4gt der Systemnutzer die betreffenden Daten kostenfrei erneut auf den Server des Anbieters. Der Systemnutzer ist allein f\u00fcr die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen verantwortlich.<\/p><p>1.10 Der Anbieter \u00fcbernimmt die Pflege der Vertragssoftware, insbesondere die zeitnahe Diagnose und Beseitigung von M\u00e4ngeln. M\u00e4ngel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich definierten Spezifikation. Die genauen Pflegeleistungen werden unter laigo.ai spezifiziert oder im entsprechenden Servicevertrag festgelegt. Zus\u00e4tzliche Pflegeleistungen k\u00f6nnen vom Anbieter gegen gesonderte Verg\u00fctung erbracht werden. Im Falle einer kostenlosen Nutzung entf\u00e4llt die Pflege der Vertragssoftware.<\/p><p>1.11 Sofern nicht ausdr\u00fccklich oben erw\u00e4hnt, schuldet der Anbieter keine weiteren Dienstleistungen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und\/oder Schulungsleistungen zu erbringen oder individuelle Programmierung oder zus\u00e4tzliche Programme zu erstellen und bereitzustellen, es sei denn, diese sind ausdr\u00fccklich unter laigo.ai aufgef\u00fchrt.<\/p><p>1.12. Die vertragsgegenst\u00e4ndliche Software kann kostenlos genutzt werden, sofern eine aktive Anmeldung des Systemnutzers zum laigo.ai Newsletter besteht. Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bedingungen f\u00fcr die kostenlose Nutzung der Vertragssoftware zu \u00e4ndern. Bei einer kostenlosen Nutzung ist der Anbieter au\u00dferdem nicht an die vorgenannten Leistungspflichten gebunden.<\/p><h3>2 Fair-Use-Klausel<\/h3><p>2.1 F\u00fcr die Dauer dieser Vereinbarung gew\u00e4hrt der Anbieter dem Systemnutzer das nicht-ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Vertragssoftware auf dem System im Rechenzentrum des Anbieters zu nutzen. Die Vertragssoftware wird nicht auf den Systemnutzer \u00fcbertragen. Stellt der Anbieter w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Vereinbarung neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware zur Verf\u00fcgung, so gilt das vorgenannte Nutzungsrecht f\u00fcr diese in gleicher Weise. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, neue Versionen, Upgrades oder Updates bereitzustellen, es sei denn, dies ist zur Beseitigung von M\u00e4ngeln zwingend erforderlich oder ansonsten in dieser Vereinbarung anderweitig vereinbart. Au\u00dferhalb der Zwecke dieser Vereinbarung ist der Systemnutzer nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere Daten als seine eigenen zu verwenden, zu vervielf\u00e4ltigen, herunterzuladen oder Dritten au\u00dferhalb des vereinbarten Nutzerkreises zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><p>2.2 F\u00fcr jeden Einzelfall, in dem der Systemnutzer schuldhaft Dritten die Nutzung der Vertragssoftware erm\u00f6glicht, hat der Systemnutzer jeweils einen pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he der Verg\u00fctung zu zahlen, die f\u00fcr einen einzelnen Nutzer bei Abschluss eines Vertrages \u00fcber eine \u00fcbliche Vertragsdauer von zwei Jahren angefallen w\u00e4re. Dem Systemnutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Alle weitergehenden Rechte des Anbieters bleiben von der vorgenannten Regelung unber\u00fchrt.<\/p><p>2.3 Bei unbefugter Nutzung oder \u00dcbertragung der Nutzung hat der Systemnutzer dem Anbieter auf Verlangen unverz\u00fcglich alle zur Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen den Nutzer erforderlichen Ausk\u00fcnfte, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers, zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><p>2.4 Der Kunde erkennt an und stimmt der Regelung zu, dass die Bearbeitung von Dokumenten im Rahmen dieser Vereinbarung einem definierten Maximalwert von 20.000 A4-Seiten pro Kalendermonat unterliegt. Diese Begrenzung ist unerl\u00e4sslich, um den reibungslosen und effizienten Betrieb der erbrachten Dienstleistungen zu gew\u00e4hrleisten und dient als Schutz gegen jeden potenziellen Missbrauch oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Nutzung von Ressourcen.<\/p><p>2.5 Der Kunde erkennt ausdr\u00fccklich die volle Verantwortung f\u00fcr alle Aktivit\u00e4ten an, die \u00fcber sein zugewiesenes Konto durchgef\u00fchrt werden, und \u00fcbernimmt diese. Es wird davon ausgegangen, dass ein Versto\u00df gegen diese Bestimmung zur sofortigen Sperrung des betreffenden Kontos f\u00fchren kann, wobei weitere Konsequenzen den Bedingungen der geltenden Dienstvereinbarung oder Nutzungsbedingungen unterliegen.<\/p><p>2.6 Wenn die vertragsgem\u00e4\u00dfe vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Software durch Schutzrechte Dritter ohne Verschulden des Anbieters beeintr\u00e4chtigt wird, ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Systemnutzer hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen und ihm erm\u00f6glichen, auf seine Daten in geeigneter Weise zuzugreifen. In diesem Fall ist der Systemnutzer zu keiner Zahlung verpflichtet. Sonstige Anspr\u00fcche oder Rechte des Systemnutzers bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>2.7 Wenn der Systembenutzer Feedback, Kommentare, Vorschl\u00e4ge, Ideen, Anfragen oder Empfehlungen f\u00fcr \u00c4nderungen oder Verbesserungen an der Vertragssoftware einreicht, \u00fcbertr\u00e4gt der Systembenutzer alle Rechte, Titel und Interessen an diesem Feedback an Laigo und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, es f\u00fcr jeden Zweck zu nutzen. Alle Rechte, die dem Systembenutzer hierunter nicht ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrt werden, bleiben Laigo und seinen Lizenzgebern vorbehalten.<\/p><p>2.8 Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Kunden einzuleiten, bei denen festgestellt wird, dass sie gegen die in dieser Vereinbarung dargelegte Klausel zur fairen Nutzung versto\u00dfen haben. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen, sind aber nicht beschr\u00e4nkt auf, Gerichtsverfahren, die Einziehung von Schadensersatz oder die Einleitung von Unterlassungsanspr\u00fcchen zur Behebung von Verst\u00f6\u00dfen oder Missbrauch der hierin n\u00e4her genannten Bedingungen umfassen.<\/p><h3>3 Pflichten des Systembenutzers<\/h3><p>3.1 Der Systembenutzer hat alle zur Durchf\u00fchrung und Erf\u00fcllung dieses Vertrages notwendigen Aufgaben zeitnah, vollst\u00e4ndig und technisch einwandfrei zu erf\u00fcllen.<\/p><p>3.2 Der Systemnutzer benennt eine verantwortliche und namentlich bekannte Person als Ansprechpartner. Insbesondere stellt er die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung und gilt als bevollm\u00e4chtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Der Systemnutzer kann weitere oder zus\u00e4tzliche Ansprechpartner benennen. \u00c4nderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Anbieter unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p><p>3.3 Der Systemnutzer hat ebenfalls die alleinige Verantwortung daf\u00fcr, sicherzustellen, dass er und seine Nutzer \u00fcber eine Internetverbindung sowie geeignete Software und Hardware-Ausstattung oder -Konfiguration gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in der Beschreibung \u201eSystemanforderungen\u201c unter laigo.ai verf\u00fcgen. Der Betrieb und die Wartung dieser technischen Voraussetzungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Systemnutzers.<\/p><p>3.4 Der Systemnutzer sch\u00fctzt die ihm zugewiesenen oder von ihm verwalteten Benutzer- und Zugriffsautorisierungen sowie die Identifikations- und Authentifizierungsmerkmale vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte und leitet diese nicht an unbefugte Nutzer weiter. Sofern der Systemnutzer Anhaltspunkte daf\u00fcr hat, dass die Benutzer- und Zugriffsautorisierungen rechtswidrig durch einen Dritten erlangt wurden oder missbr\u00e4uchlich verwendet werden k\u00f6nnten, ist der Systemnutzer verpflichtet, den Anbieter unverz\u00fcglich zur Schadensbegrenzung hier\u00fcber zu informieren.<\/p><p>3.5 Zus\u00e4tzlich holt der Systemnutzer die notwendige Einwilligung des jeweiligen Betroffenen ein, sofern der Systemnutzer im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und keine gesetzlich zul\u00e4ssige Ausnahme greift. Im \u00dcbrigen beachtet der Systemnutzer auch alle datenschutzrechtlichen sowie sonstigen Rechtsvorschriften.<\/p><p>3.6 Der Systembenutzer hat die vereinbarte Verg\u00fctung stets p\u00fcnktlich zu zahlen.<\/p><p>3.7 Der Systemnutzer darf die Vertragssoftware nicht missbrauchen oder missbrauchen lassen und insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigem Inhalt \u00fcbermitteln. Der Systemnutzer unterl\u00e4sst ferner jeden Versuch, sei es durch ihn selbst oder durch unbefugte Dritte, unbefugt Informationen oder Daten abzurufen oder in Programme des Providers einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder unbefugt in Datennetze des Providers einzudringen.<\/p><p>3.8 Die Anwendung ist f\u00fcr den Online-Betrieb programmiert und wird individuell f\u00fcr den Systemnutzer eingerichtet. Daher muss die Anwendung vor der Benutzung mit aktuellen Browsern und Plug-ins getestet und auf etwaige Fehlfunktionen gepr\u00fcft werden. Der Systemnutzer verpflichtet sich zur Durchf\u00fchrung notwendiger Tests und zur unverz\u00fcglichen Meldung von Fehlfunktionen an den Anbieter.<\/p><p>3.9 Bei der Eingrenzung, Isolierung, Identifizierung und Meldung von St\u00f6rungen muss der Systembenutzer die Anweisungen des Anbieters befolgen. Bei Bedarf muss der Systembenutzer Checklisten verwenden, die vom Anbieter bereitgestellt werden.<\/p><p>3.10 Der Systembenutzer hat seine St\u00f6rungsmeldungen und Anfragen nach bestem Wissen zu spezifizieren und hierf\u00fcr kompetente Mitarbeiter einzusetzen.<\/p><p>3.11 Der Systemnutzer hat M\u00e4ngel der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen dem Anbieter unverz\u00fcglich schriftlich zu melden und dabei anzugeben, wie und unter welchen Umst\u00e4nden der Mangel auftritt und den Anbieter bei der Fehlerbehebung aktiv zu unterst\u00fctzen. Stellt sich nach Pr\u00fcfung einer M\u00e4ngelanzeige des Systemnutzers durch den Anbieter heraus, dass der Mangel nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters entstanden ist, kann der Anbieter dem Systemnutzer die Kosten f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Fehleranzeige zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Systemnutzer auch bei Anwendung erforderlicher Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass der Mangel nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters entstanden ist.<\/p><p>3.12 Bei der Nutzung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software und der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen hat der Systemnutzer alle anzuwendenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Insbesondere ist es dem Systemnutzer untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, welche gesetzliche Vorschriften verletzen, Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzen. F\u00fcr die vom ihm bereitgestellten Daten und Inhalte ist der Systemnutzer verantwortlich. Eine Pr\u00fcfung der Inhalte auf Richtigkeit, Virenfreiheit oder ihre technische Verarbeitbarkeit erfolgt durch den Anbieter nicht.<\/p><p>3.13 Der Systembenutzer hat die an den Anbieter \u00fcbermittelten Daten und Inhalte regelm\u00e4\u00dfig und risikogerecht, mindestens jedoch einmal t\u00e4glich, zu sichern und eigene Sicherheitskopien zu erstellen, um die Rekonstruktion der Daten und Informationen im Falle eines Verlustes sicherzustellen.<\/p><p>3.14 Vor der \u00dcbermittlung von Daten und Informationen hat der Systemnutzer diese auf Viren zu pr\u00fcfen und dabei auch dem zum Zeitpunkt der \u00dcbermittlung aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Abschlie\u00dfend hat der Systemnutzer seine Datenbest\u00e4nde im System bis zur Beendigung des Vertrages regelm\u00e4\u00dfig mittels Downloads zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbest\u00e4nde vom Systemnutzer nicht mehr zugegriffen werden kann.<\/p><p>3.15 Wenn ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Systemnutzer bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend macht, ist der Anbieter berechtigt, die Inhalte bei Zweifeln an deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit, die durch objektive Anhaltspunkte begr\u00fcndet sind, vollst\u00e4ndig oder vor\u00fcbergehend zu sperren. In diesem Fall wird der Anbieter den Systemnutzer auffordern, die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist nachzuweisen. Kommt der Systemnutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Anbieter unbeschadet weiterer Rechte und Anspr\u00fcche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu k\u00fcndigen. Der durch die vorgenannten Ma\u00dfnahmen entstandene Aufwand des Anbieters kann dem Systemnutzer zu den geltenden Preisen des Anbieters in Rechnung gestellt werden. Sofern der Systemnutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat, wird er dem Anbieter den hierdurch entstehenden Schaden ersetzen und den Anbieter von Anspr\u00fcchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.<\/p><p>3.16 Im \u00dcbrigen ist der Systemnutzer verpflichtet, alle relevanten Mitwirkungen unverz\u00fcglich und unentgeltlich zu leisten, insbesondere wenn der Anbieter dies verlangt und die erforderlichen Ma\u00dfnahmen eine zumutbare Aufwendung nicht \u00fcbersteigen.<\/p><p>3.17 Im Falle eines schwerwiegenden oder sonstigen Versto\u00dfes des Systemnutzers gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie im Falle wiederholter Verst\u00f6\u00dfe ist der Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nutzung der Vertragsleistungen durch den Systemnutzer ganz oder teilweise vor\u00fcbergehend zu sperren oder das Vertragsverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund fristlos zu k\u00fcndigen. Dem Anbieter entstehende Kosten aufgrund der vorgenannten Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen vom Anbieter dem Systemnutzer zu den jeweils g\u00fcltigen Preisen des Anbieters in Rechnung gestellt werden. Liegt die Urheberschaft der Zuwiderhandlung beim Systemnutzer, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.<\/p><h3>4 Verg\u00fctung<\/h3><p>4.1 Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung der Vertragssoftware besteht aus einer monatlichen Nutzungsgeb\u00fchr, die sich nach der Nutzungsintensit\u00e4t (Umfang \/ Editionen \/ Gewichtung von Funktionen \/ Anzahl der Nutzer) bemisst. Bestimmte Editionen beinhalten zus\u00e4tzlich eine Einrichtungsgeb\u00fchr f\u00fcr standardisierte Unternehmensanpassungen und Einweisungen. Soweit der Anbieter weitere Leistungen erbringt, die nicht ausdr\u00fccklich in dieser Vereinbarung aufgef\u00fchrt sind, gelten die Preise des Anbieters oder separat vereinbarte Angebote. Die Preislisten sind jederzeit beim Anbieter einsehbar. Weiterhin stimmt der Systemnutzer der Erhebung von Nutzungsdaten des Nutzers zu.<\/p><p>4.2 Der Systemnutzer hat die Nutzung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software unter den ihm \u00fcbermittelten Zugangsdaten zu verg\u00fcten, auch wenn diese durch unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung f\u00fcr den Verg\u00fctungsanspruch des Anbieters ist der Nachweis, dass der Systemnutzer f\u00fcr die Nutzung durch den Dritten verantwortlich ist. Die Verg\u00fctungspflicht besteht auch dann, wenn der Systemnutzer vern\u00fcnftigerweise vermuten konnte, dass die Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, und dies dem Anbieter nicht unverz\u00fcglich mitgeteilt hat. Nicht zu verg\u00fcten ist die Nutzung durch unbefugte Personen allerdings dann, wenn die Handlung der Nutzung nach der Mitteilung des Systemnutzers an den Anbieter, dass die Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, erfolgte.<\/p><p>4.3 Die aktuelle Verg\u00fctung ist j\u00e4hrlich im Voraus zum Datum der erstmaligen Registrierung f\u00e4llig. Sonstige Leistungen sind nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Systemnutzer f\u00e4llig.<\/p><p>4.4 Alle ausgewiesenen Verg\u00fctungen und Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird zus\u00e4tzlich zur Verg\u00fctung in Rechnung gestellt.<\/p><p>4.5 Zur Deckung gestiegener Personal- und sonstiger Kosten ist der Anbieter berechtigt, die Preise und Verg\u00fctungen f\u00fcr die vertraglichen Leistungen anzupassen. Eine solche Preis\u00e4nderung ist jedoch fr\u00fchestens sechs Monate nach Vertragsabschluss und nur einmal j\u00e4hrlich zul\u00e4ssig. Der Anbieter hat den Systembenutzer sp\u00e4testens sechs Wochen vor Inkrafttreten der \u00c4nderung schriftlich dar\u00fcber zu informieren. F\u00fcr den Fall, dass der Systembenutzer die Preiserh\u00f6hung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag insgesamt mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu k\u00fcndigen, sofern die Preiserh\u00f6hung mehr als 10% des bisherigen Preises betr\u00e4gt. Im Falle einer K\u00fcndigung gelten die bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung nicht erh\u00f6hten Preise.<\/p><p>4.6 Der Systemnutzer darf gegen rechtskr\u00e4ftige oder unbestrittene Forderungen nur aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen. Der Systemnutzer darf seine Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten.<\/p><h3>5 Standard<\/h3><p>5.1 Im Falle des Zahlungsverzugs des Systemnutzers in nicht unerheblicher H\u00f6he ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Vertragssoftware zu sperren. Der Systemnutzer bleibt in diesem Fall zur Zahlung der Jahresgeb\u00fchren verpflichtet.<\/p><p>5.2 Wenn der Systembenutzer<\/p><p>5.2.1 die Verg\u00fctung oder einen nicht unerheblichen Teil der Verg\u00fctung f\u00fcr zwei aufeinanderfolgende Zeitr\u00e4ume nicht zahlt; oder<\/p><p>5.2.2 bei einem Zeitraum, der zwei Monate \u00fcberschreitet, mit Zahlung der Verg\u00fctung in H\u00f6he der Verg\u00fctung f\u00fcr zwei Monate, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen und unverz\u00fcglich f\u00e4llige Vertragsstrafen in H\u00f6he eines Viertels der monatlichen Preise, die bis zum Ablauf der regul\u00e4ren Laufzeit des Vertrages verbleiben, als Einmalzahlung zu fordern.<\/p><p>5.3 Die H\u00f6he des Schadensersatzes wird h\u00f6her oder niedriger festgesetzt, wenn der Anbieter einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der Systemnutzer einen geringeren Schaden nachweist.<\/p><p>5.4 Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, weitere Anspr\u00fcche wegen Zahlungsverzugs geltend zu machen.<\/p><p>5.5 Geratet der Anbieter mit der operativen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach \u00a7 7 Haftung. Ein R\u00fccktritt des Systemnutzers vom Vertrag ist erst dann m\u00f6glich, wenn der Anbieter eine vom Systemnutzer gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einh\u00e4lt.<\/p><h3>6 Leistungs\u00e4nderungen<\/h3><p>6.1 Der Anbieter kann die Leistung jederzeit f\u00fcr den Systemnutzer zumutbar \u00e4ndern. Insbesondere ist die \u00c4nderung zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund, wie z.B. St\u00f6rungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer, erforderlich wird und die Leistungseigenschaften, wie in Anhang 1 Leistungsbeschreibung beschrieben, im Wesentlichen weiterhin erf\u00fcllt werden. Der Anbieter wird den Systemnutzer sp\u00e4testens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der \u00c4nderung schriftlich oder per E-Mail informieren.<\/p><p>6.2 Ungeachtet des Vorstehenden ist der Anbieter jederzeit berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile davon zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Der Anbieter wird den Systemnutzer mindestens sechs Wochen vor seinem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail \u00fcber die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung informieren. Der Systemnutzer kann den \u00c4nderungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Systemnutzer nicht, werden die \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Systemnutzer in der \u00c4nderungsmitteilung \u00fcber die Folgen seines Verhaltens aufkl\u00e4ren. Widerspricht der Systemnutzer fristgerecht der \u00c4nderung, kann der Anbieter den Vertrag zum n\u00e4chstm\u00f6glichen ordentlichen Termin k\u00fcndigen.<\/p><h3>7 Haftung<\/h3><p>Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschlie\u00dfend wie folgt:<\/p><p>7.1 Der Anbieter haftet f\u00fcr M\u00e4ngel der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen nach Ma\u00dfgabe der Regelungen dieser Ziffer 7, insofar als Leistungsst\u00f6rungen nicht auf Verf\u00fcgbarkeitsbeschr\u00e4nkungen beruhen.<\/p><p>7.2 Sind die vom Anbieter im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen mangelhaft, so wird der Anbieter nach Wahl des Anbieters im angemessenen Zeitraum nach Zugang einer M\u00e4ngelr\u00fcge die Dienstleistungen entweder nachbessern oder erneut erbringen. Bei Nutzung von Software Dritter, die vom Anbieter f\u00fcr die Nutzung durch den Systemnutzer lizenziert wurde, besteht die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr M\u00e4ngel in der Beschaffung und Installation allgemein verf\u00fcgbarer Upgrades, Updates oder Service Packs.<\/p><p>7.3 Scheitert die mangelhafte Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Anbieter zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Systemnutzer gesetzten angemessenen Frist, so ist der Systemnutzer berechtigt, die vereinbarte Verg\u00fctung angemessen herabzusetzen. Die Herabsetzung ist der H\u00f6he nach auf die auf den mangelhaften Teil der Leistung entfallende Jahresverg\u00fctung begrenzt.<\/p><p>7.4 Erreicht die Reduzierung nach Ziffer 7.3 die dort vorgesehene H\u00f6chstgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals, so kann der Systemnutzer den Vertrag fristlos k\u00fcndigen.<\/p><p>7.5 Der Systembenutzer hat den Anbieter unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber aufgetretene M\u00e4ngel zu informieren.<\/p><p>7.6 Der Systembenutzer unterst\u00fctzt den Anbieter kostenlos bei der Beseitigung der M\u00e4ngel und stellt dem Anbieter insbesondere alle notwendigen Dokumente, Daten usw. zur Verf\u00fcgung, die der Anbieter zur Analyse und Beseitigung der M\u00e4ngel ben\u00f6tigt.<\/p><p>7.7 Der Anbieter ist verpflichtet, M\u00e4ngel der Vertragssoftware unverz\u00fcglich zu beheben. Bei der M\u00e4ngelbeseitigung hat der Anbieter darauf zu achten, dass eine Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Server des Anbieters und dem Systemnutzer nicht eintritt, soweit dies technisch m\u00f6glich ist. Der verschuldenslose Schadensersatzanspruch nach \u00a7 536a Abs. 1 Alt. BGB ist ausgeschlossen. Die sonstigen Pflichten des Anbieters nach \u00a7\u00a7 1 bis 2 dieser Vereinbarung richten sich nach den Gew\u00e4hrleistungsvorschriften des Dienstvertragsrechts (\u00a7\u00a7 611 ff. BGB).<\/p><p>7.8 Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der Leitungen zu seinem Server, bei Stromausf\u00e4llen und bei Ausf\u00e4llen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich liegen.<\/p><p>7.9 Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Folgesch\u00e4den an den Systemen des Systemnutzers, die von der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software abh\u00e4ngig sind.<\/p><p>7.10 Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr die Funktionalit\u00e4t und Qualit\u00e4t der Inhalte, die der Systemnutzer oder dessen Nutzer mittels der Anwendung selbst erstellt. Der Systemnutzer hat sich vor der Online-Bereitstellung von Inhalten von deren Funktionalit\u00e4t und Qualit\u00e4t durch ausreichend Tests zu \u00fcberzeugen. Der Anbieter bzw. dessen Erf\u00fcllungsgehilfen haften nicht f\u00fcr M\u00e4ngel jedweder Art der mittels der Anwendung erstellten Inhalte (z.B. PDF-Exporte), es sei denn, die M\u00e4ngel beruhen auf einem Fehler der Anwendung selbst. Der Systemnutzer h\u00e4lt den Anbieter und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen von der Haftung f\u00fcr mangelhafte Inhalte im Verh\u00e4ltnis zu Dritten, insbesondere seinen Kunden, frei.<\/p><p>7.11 Der Anbieter ist nicht verantwortlich f\u00fcr Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Illustrationen), die vom Systemnutzer bereitgestellt werden, oder f\u00fcr Inhalte, die sich aus der Nutzung durch Dritte, insbesondere durch Benutzer des Systemnutzers, ergeben.<\/p><p>7.12 Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personen- und Sachsch\u00e4den und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im \u00dcbrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und au\u00dfervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt, wobei diese Haftungsbeschr\u00e4nkung auch f\u00fcr das Verschulden eines Erf\u00fcllungsgehilfen des Anbieters gilt.<\/p><p>7.13 F\u00fcr das Verschulden von Erf\u00fcllungsgehilfen haftet [der Anbieter] nur, wenn dieser bei deren Auswahl Sorgfalt verletzt hat. Im \u00dcbrigen ist die Haftung auf das F\u00fcnffache der monatlichen Geb\u00fchr sowie auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die typischerweise im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrages eintreten k\u00f6nnen.<\/p><p>7.14 Die Haftung f\u00fcr Datenverlust ist auf die typischen Wiederherstellungskosten begrenzt, die angefallen w\u00e4ren, wenn Sicherungskopien regelm\u00e4\u00dfig und gem\u00e4\u00df dem Risiko erstellt worden w\u00e4ren.<\/p><p>7.15 Der Anbieter haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Personensch\u00e4den, die der Anbieter zu vertreten hat. Bei Sachsch\u00e4den, die der Anbieter zu vertreten hat, ersetzt der Anbieter die Wiederherstellungs- oder Ersatzkosten der Sachen bis zur H\u00f6he des Auftragswertes. Bei Besch\u00e4digung von Datenspeichermedien ist die Ersatzpflicht auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten beschr\u00e4nkt.<\/p><p>7.16 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung nach 7.14 gilt nicht in F\u00e4llen von Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p><p>7.17 Weitergehende Anspr\u00fcche und Rechte des Systemnutzers auf M\u00e4ngelanspr\u00fcche als die in dieser Ziffer 7 ausdr\u00fccklich genannten, bestehen nicht, es sei denn, der Anbieter haftet aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften im gr\u00f6\u00dferen Umfang.<\/p><h3>8. Schutzrechte Dritter<\/h3><p>8.1 Soweit der Systemnutzer wegen der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Leistungen des Anbieters wegen einer Verletzung von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich in Anspruch genommen wird, stellt der Anbieter den Systemnutzer unter den folgenden Voraussetzungen von diesen Anspr\u00fcchen frei:<\/p><p>8.1.1 Der Systembenutzer hat den Anbieter unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, sobald ihm die gegen ihn erhobenen Anspr\u00fcche bekannt werden, und<\/p><p>8.1.2 Der Systembenutzer r\u00e4umt dem Anbieter die Kontrolle \u00fcber alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere darf der Systembenutzer keine gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Anerkennung von Anspr\u00fcchen des Dritten vornehmen, und 8.1.3 der Systembenutzer unterst\u00fctzt den Anbieter nach besten Kr\u00e4ften bei der Abwehr oder dem Vergleich der Anspr\u00fcche.<\/p><p>8.2 Zus\u00e4tzlich zur Freistellungsverpflichtung gem\u00e4\u00df der vorstehenden Klausel 8.1 haftet der Anbieter gegen\u00fcber dem Systemnutzer f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter entstehen, nur, wenn der Anbieter die Verletzung verschuldet hat.<\/p><p>8.3 Die Rechte des Systemnutzers gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 8 bestehen nicht, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter darauf beruht, dass der Systemnutzer<\/p><p>8.3.1 eine \u00c4nderung der vertraglichen Leistungen vorgenommen hat, die nicht schriftlich im Geltungsbereich dieser Vereinbarung oder auf andere Weise vom Anbieter genehmigt wurde, oder<\/p><p>8.3.2 die Vertragsdienstleistungen anders als zum Zwecke dieser Vereinbarung nutzt, oder<\/p><p>8.3.3 kombiniert diese mit Hardware oder Software, die die in der Beschreibung \u201eSystemanforderungen\u201c spezifizierten Anforderungen nicht erf\u00fcllt.<\/p><p>8.4 Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Teile der Vertragssoftware digitale Inhalte generieren. Der Anbieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Freiheit von Rechtsverletzungen und insbesondere Urheberrechtsverletzungen durch die Erstellung oder Nutzung dieser Inhalte. Es d\u00fcrfen keine Inhalte generiert werden, die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Leistungsschutzrechte oder Kennzeichenrechte verletzen. Mit der Anwendung d\u00fcrfen keine Inhalte illegalen oder unmoralischen Inhalts generiert werden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Inhalte, die Hass im Sinne der \u00a7\u00a7 130, 130a und 131 StGB aufstacheln, strafbare Handlungen aufrufen oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anst\u00f6\u00dfig oder pornografisch im Sinne des \u00a7 184 StGB sind und geeignet sind, die Moral von Kindern oder Jugendlichen ernsthaft zu gef\u00e4hrden oder ihr Wohl zu beeintr\u00e4chtigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Erzeugung von Inhalten durch die Anwendung hinsichtlich m\u00f6glicher Urheberrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu \u00fcberwachen. Der Systemnutzer stellt den Anbieter und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen ausdr\u00fccklich von allen m\u00f6glichen Anspr\u00fcchen, insbesondere Urheberrechtsanspr\u00fcchen Dritter, frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Vertragssoftware beruhen oder aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung entstehen. Erkennt der Systemnutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Versto\u00df droht, ist er verpflichtet, unverz\u00fcglich einzugreifen, um den Versto\u00df zu verhindern.<\/p><h3>9 Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit<\/h3><p>Beide Vertragsparteien werden die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die in Deutschland g\u00fcltigen, beachten und ihre im Rahmen des Vertrages eingesetzten Mitarbeiter zur Datenverschwiegenheit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein hierzu verpflichtet sind.<\/p><p>9.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich ferner zur Einhaltung der f\u00fcr die Auftragsverarbeitung sowie f\u00fcr das Rechenzentrum geltenden Bestimmungen und treffen die notwendigen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Art. 32 DSGVO.<\/p><p>9.3 Wenn der Systembenutzer personenbezogene Daten selbst oder \u00fcber den Anbieter erhebt, verarbeitet oder nutzt, sichert er zu, dass er dazu nach den geltenden Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen des Datenschutzrechts, berechtigt ist, und stellt den Anbieter im Falle eines Versto\u00dfes von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p>9.4 Es wird klargestellt, dass der Systemnutzer sowohl im vertraglichen Verh\u00e4ltnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 28 DSGVO) \u201eHerr der Daten\u201c bleibt. Der Systemnutzer ist allein verf\u00fcgungs- und eigentumsberechtigt hinsichtlich aller systemspezifischen Daten (eingespielte, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten). Der Provider f\u00fchrt keine Kontrolle der f\u00fcr den Systemnutzer gespeicherten Daten und Inhalte hinsichtlich einer rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch; diese Verantwortung \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Systemnutzer. Der Provider ist nur berechtigt, systemspezifische Daten des Systemnutzers ausschlie\u00dflich nach Weisung des Systemnutzers (z.B. zur Erf\u00fcllung von L\u00f6schan- und Sperrpflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und\/oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Provider untersagt, systemspezifische Daten des Systemnutzers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Systemnutzers in irgendeiner Weise Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Dies gilt auch, wenn eine \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung an den systemspezifischen Daten erfolgt. Demgegen\u00fcber ist der Provider berechtigt, die Daten des Systemnutzers im Rahmen des datenschutzrechtlich Zul\u00e4ssigen w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages zu verarbeiten und zu nutzen.<\/p><p>9.5 Der Systemnutzer hat grunds\u00e4tzlich keinen Anspruch auf Zutritt zu den R\u00e4umlichkeiten mit der Vertragssoftware und sonstigen Systemkomponenten. Hiervon unber\u00fchrt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Systemnutzers nach schriftlicher Ank\u00fcndigung zum Zwecke der \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Anforderungen gem\u00e4\u00df Anhang zu Art. 32 DSGVO sowie der sonstigen rechtm\u00e4\u00dfigen und vertragsgem\u00e4\u00dfen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware gem\u00e4\u00df dieser Vereinbarung.<\/p><p>9.6 Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchf\u00fchrung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich gekennzeichnet werden, nur zur Durchf\u00fchrung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragsparteien werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages f\u00fcr weitere zwei Jahre, gerechnet vom Ende des Vertrages an, bestehen.<\/p><p>9.7 Der Anbieter kann Unterauftragnehmer einsetzen, muss aber den Unterauftragnehmern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.<\/p><p>9.8 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Systemnutzer eingegebenen Daten und beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere das Teledienstdatenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz. F\u00fcr die kostenfreie Nutzung der Vertragssoftware d\u00fcrfen die hochgeladenen Daten zu Trainingszwecken der KI verwendet werden.<\/p><p>9.9 Der Anbieter informiert den Systemnutzer hiermit, dass personenbezogene Daten (Nutzerdaten) erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchf\u00fchrung des Software-as-a-Service-(SaaS)-Vertrages und der Gesch\u00e4ftsabwicklung erforderlich ist. Der Systemnutzer stimmt zu, dass seine (Nutzer-)Daten vom Anbieter gespeichert, an Dritte \u00fcbermittelt, gel\u00f6scht und gesperrt werden d\u00fcrfen, soweit dies unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des Systemnutzers und des Zwecks dieses Vertrages erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden die zur Verarbeitung an smartTools \u00fcbermittelten Daten unter anderem zu Schulungszwecken der KI-Modelle verwendet. Der Systemnutzer hat keinen Anspruch auf Abruf dieser Daten.<\/p><p>9.10 An smartTools zur Verarbeitung \u00fcbermittelte Daten werden nach erfolgreicher Verarbeitung oder sp\u00e4testens nach einer Woche gel\u00f6scht. Entsprechend besteht auf Seiten des Systemnutzers kein Anspruch auf Abruf der Daten.<\/p><h3>10 Vertragsende, K\u00fcndigung<\/h3><p>10.1 Die Laufzeit dieses Vertrages betr\u00e4gt 12 Monate und beginnt mit dem Datum des Beginns der T\u00e4tigkeiten des Anbieters im Hinblick auf die Installation der Anwendung, sp\u00e4testens jedoch mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung des Anbieters. Die Fertigstellung gilt als erfolgt, wenn die Anwendung funktionsf\u00e4hig und f\u00fcr den Systemnutzer zur betrieblichen Nutzung verf\u00fcgbar ist, unabh\u00e4ngig davon, wann der Systemnutzer die Anwendung administrativ einrichtet, unabh\u00e4ngig von kleineren Design\u00e4nderungen und unabh\u00e4ngig vom Datum des Beginns der internen Nutzung im Unternehmen. An diesem Datum erfolgt die betriebliche Bereitstellung der vereinbarten Software als Dienstleistung (SaaS). Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gek\u00fcndigt wird, verl\u00e4ngert er sich jeweils um weitere 12 Monate, beginnend ab dem Datum des Endes der vorangegangenen Vertragslaufzeit.<\/p><p>10.2 Das Vertragsverh\u00e4ltnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gek\u00fcndigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.<\/p><p>10.3 Das Recht zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund zur K\u00fcndigung liegt insbesondere vor, wenn:<\/p><p>10.3.1 eine Vertragspartei wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt und die Verletzung trotz Aufforderung durch die andere Vertragspartei nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, oder<\/p><p>10.3.2 eine der Vertragsparteien aufgrund h\u00f6herer Gewalt nicht vern\u00fcnftigerweise am Vertrag festgehalten werden kann, oder<\/p><p>Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der anderen Vertragspartei sind er\u00f6ffnet oder drohen er\u00f6ffnet zu werden.<\/p><p>10.4 Alle K\u00fcndigungen im Rahmen dieser Vereinbarung m\u00fcssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.<\/p><p>10.5 Im Falle einer Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverh\u00e4ltnis ordnungsgem\u00e4\u00df abzuwickeln. Zu diesem Zweck hat der Anbieter insbesondere<\/p><p>10.5.1 die Daten des Systemnutzers, die im Rahmen des Vertrags gespeichert sind, auf Kosten des Anbieters sowie alle im Rahmen des Vertrags erstellten Datenbanken, sp\u00e4testens vier Wochen nach Vertragsende an den Systemnutzer oder einen vom Systemnutzer benannten Dritten mittels Fern\u00fcbertragung und auf Datentr\u00e4gern in einer vom Anbieter gew\u00e4hlten Form zur\u00fcckzugeben und<\/p><p>10.5.2 L\u00f6schen Sie die Daten des Systembenutzers unverz\u00fcglich nach Best\u00e4tigung der erfolgreichen \u00dcbertragung und vernichten Sie alle angefertigten Kopien.<\/p><h3>H\u00f6here Gewalt<\/h3><p>11.1 Der Anbieter ist von der Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterf\u00fcllung auf das Eintreten von Umst\u00e4nden h\u00f6herer Gewalt nach Vertragsschluss zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><p>11.2 Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt umfassen beispielsweise Kriege, Streiks, Aufst\u00e4nde, Enteignungen, St\u00fcrme, \u00dcberschwemmungen und andere Naturkatastrophen sowie weitere Umst\u00e4nde, die nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen (insbesondere Wassereinbruch, Stromausf\u00e4lle und Unterbrechung oder Zerst\u00f6rung datentragender Leitungen).<\/p><p>11.3 Jede Partei hat die andere Partei unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber das Eintreten eines Force-Majeure-Ereignisses zu benachrichtigen und die andere Partei in der gleichen Weise zu benachrichtigen, sobald das Force-Majeure-Ereignis nicht mehr besteht.<\/p><h3>Schlussbestimmungen<\/h3><p>12.1 Alle Vereinbarungen, die eine \u00c4nderung, Erg\u00e4nzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen sowie besondere Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistungen und Abmachungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. Garantien gelten nur dann als Gew\u00e4hrleistungen im rechtlichen Sinne, wenn sie ausdr\u00fccklich als Gew\u00e4hrleistungen bezeichnet werden. Werden Erkl\u00e4rungen, Erg\u00e4nzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und\/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters abgegeben, so sind diese nur bindend, wenn der Anbieter seine schriftliche Zustimmung hierzu erteilt.<\/p><p>Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Vertrag mit Zustimmung des Systemnutzers zu \u00e4ndern.<\/p><p>12.3 Die Parteien d\u00fcrfen die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei \u00fcbertragen.<\/p><p>12.4 Die Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Systemnutzers finden keine Anwendung.<\/p><p>12.5 Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf alle aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Rechtsbeziehungen, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung findet.<\/p><p>12.6 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Systemnutzers Klage zu erheben.<\/p><p>12.7 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Angemessenen und nach Treu und Glauben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich einem m\u00f6glichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung entspricht, sofern dies keine wesentliche \u00c4nderung des Vertragsinhaltes bewirkt.<\/p><h3>Haftungsausschluss<\/h3><p>13. Die Software als SaaS-L\u00f6sung darf nur von Systemnutzern verwendet werden, bei denen es sich um Unternehmen (B2B) handelt. Systemnutzer, bei denen es sich um private Personen oder nat\u00fcrliche Personen (B2C) handelt, d\u00fcrfen die Software als SaaS-L\u00f6sung nutzen, verzichten jedoch auf alle Rechte, die ihnen als Verbraucher gesetzlich zustehen. Die Software als SaaS-L\u00f6sung wird auf eigenes Risiko des Nutzers verwendet und der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch deren Nutzung entstehen.<\/p><p>Status: 12-JAN-2023<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div id=\"e-n-tab-content-420270372\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"germanVersion\" data-tab-index=\"2\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\" class=\"elementor-element elementor-element-7c8c404 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"7c8c404\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d766c50 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d766c50\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)\u00a0<\/h2><p>SaaS-Bedingungen<br \/>der Laigo GmbH<\/p><p>Wichtig:<br \/>Die Originalfassung in deutscher Sprache gilt als Rechtsgrundlage.<\/p><h3>Pr\u00e4ambel<\/h3><p>Der Anbieter (Laigo GmbH, Eckenerstr. 65, 88046 Friedrichshafen) stellt Firmenkunden (nachfolgend \u201eSystemnutzer\u201c genannt) eine Softwarel\u00f6sung zur Nutzung bereit. Diese urheberrechtlich zugunsten des Anbieters und\/oder seiner Systempartner gesch\u00fctzte Software ist eine web-\/API-basierte Software. Der Systemnutzer hat die Softwarel\u00f6sung gepr\u00fcft und f\u00fcr seine Aufgabenstellungen und Gesch\u00e4ftsprozesse als vollumf\u00e4nglich geeignet befunden. Der Anbieter stellt diese Software zur Nutzung \u00fcber das Internet als SaaS-L\u00f6sung (Software as a Service) bereit. Der Systemnutzer und dessen Anwender (nachfolgend \u201eNutzer\u201c genannt) m\u00f6chte die Software als SaaS-L\u00f6sung nutzen. Vor diesem Hintergrund schlie\u00dfen die Vertragsparteien folgenden Software-as-a-Service (SaaS)-Vertrag (nachfolgend \u201eVertrag\u201c genannt):<\/p><p>1. Vertragsgegenstand \/ Leistungspflichten des Providers<br \/>1.1 Vertragsgegenstand ist das Programmpaket \u201esmartTOOLS\u201c. Die einzelnen im Programmpaket \u201esmartTOOLS\u201c enthaltenen Programmmodule sind auf der Webseite des Anbieters laigo.ai spezifiziert. Die Software \u201esmartTOOLS\u201c sowie die Programmmodule werden nachfolgend als \u201eVertragssoftware\u201c bezeichnet.<\/p><p>1.2 Die hier zur Nutzung bereitgestellte Vertragssoftware basiert auf einer KI-Technologie namens Deep Learning, die im Gegensatz zu einer rein expliziten algorithmischen Verarbeitung keine 100%-Erkennungsrate garantieren kann. Die hierf\u00fcr verwendeten statistischen Modelle k\u00f6nnen durch die Bereitstellung von Daten des Systemnutzers pr\u00e4ziser werden, sodass mit einer qualitativen Verbesserung der Erkennungs- und Erfassungsrate zu rechnen ist. Der Anbieter weist daher darauf hin, dass keine umfassende Garantie f\u00fcr die Erkennung und Erfassung der Daten gegeben werden kann und der Leistungsumfang somit mit einem Fehler behaftet ist.<\/p><p>1.3 Der Provider stellt dem Systemnutzer die unter laigo.ai und in der Benutzerdokumentation abschlie\u00dfend beschriebene Vertragssoftware selbst oder durch einen vom Provider beauftragten Dritten zur Nutzung \u00fcber das Internet zur Verf\u00fcgung. Der Systemnutzer erh\u00e4lt somit die technische M\u00f6glichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalit\u00e4ten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Der Systemnutzer darf die Anwendung f\u00fcr eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern. Der Systemnutzer erh\u00e4lt die Berechtigung, diese Berechtigung im Rahmen des im Leistungsumfangs zul\u00e4ssigen an Endanwender (nachfolgend \u201eUser\u201c genannt) weiterzureichen.<\/p><p>1.4 \u00dcbergabepunkt f\u00fcr die vertraglichen Leistungen des Providers ist der Routerausgang des vom Provider genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Systemnutzers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Systemnutzers oder dessen Accounts erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<\/p><p>1.5 Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden zur Verf\u00fcgung (\u201eBetriebszeit\u201c). Die durchschnittliche Verf\u00fcgbarkeit w\u00e4hrend der Betriebszeiten betr\u00e4gt 98,5 % im Jahresdurchschnitt. W\u00e4hrend der \u00fcbrigen Zeiten (\u201eWartungszeiten\u201c) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschr\u00e4nkungen, verf\u00fcgbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls w\u00e4hrend der Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verf\u00fcgung steht, wird der Provider den Systemnutzer hier\u00fcber nach M\u00f6glichkeit rechtzeitig informieren.<\/p><p>1.6 Der Provider \u00fcbermittelt dem Systemnutzer die f\u00fcr die Nutzung des Systemnutzer-Administrationsbereichs der Anwendung (\u201eSystemnutzer-Backend\u201c) erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifizierung. Dem Systemnutzer ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu \u00fcberlassen, sofern es sich nicht um einen dem Provider benannten zus\u00e4tzlichen Account handelt, der bei der Entgeltberechnung ber\u00fccksichtigt wurde. Neue zus\u00e4tzliche Nutzer des Systemnutzer-Backends wird der Systemnutzer dem Provider vor T\u00e4tigkeitsbeginn melden. Falls vereinbart, wird der Provider eine entsprechende Anpassung der Entgeltberechnung vornehmen.<\/p><p>1.7 Der Provider stellt auf der f\u00fcr den Systemnutzer zug\u00e4nglichen Softwarel\u00f6sung oder unter laigo.ai eine Benutzerdokumentation in Form von Hilfehinweisen ausschlie\u00dflich in elektronischer Form zur Verf\u00fcgung. Der Provider beh\u00e4lt sich das Recht vor, die gesamte Benutzerdokumentation oder Teile davon allein in englischer Sprache zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u00a0<\/p><p>1.8 Der Provider stellt dem Systemnutzer, ausschlie\u00dflich falls dies f\u00fcr eine Funktion notwendig ist, den unter laigo.ai abschlie\u00dfend beschriebenen Speicherplatz zur Verf\u00fcgung und \u00fcbernimmt nur in diesem Fall die Sicherung der \u00fcbertragenen Daten. Der Provider wird Virenscanner und Firewalls einsetzen, um so unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Systemnutzers und die \u00dcbermittlung sch\u00e4digender Daten, insbesondere Viren, zu verhindern bzw. zu unterbinden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichem und technischem Aufwand m\u00f6glich ist. Es ist dem Systemnutzer jedoch bekannt, dass ein vollst\u00e4ndiger Schutz vor sch\u00e4digenden Daten nicht m\u00f6glich ist. Falls eine Gef\u00e4hrdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist der Provider berechtigt, mit sch\u00e4digendem Inhalt versehene Daten des Systemnutzers oder Daten dessen Accounts zu l\u00f6schen. Der Provider wird den Systemnutzer hiervon unterrichten.<\/p><p>1.9 Soweit der Systemnutzer Daten \u2013 gleich in welcher Form \u2013 an den Provider \u00fcbermittelt, stellt der Systemnutzer von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datentr\u00e4gern her. Der Provider wird seine Server regelm\u00e4\u00dfig sichern und mit zumutbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter sch\u00fctzen. Der Provider stellt die Datensicherung der Datenbest\u00e4nde (Filesystem und Datenbanken) in einem Standardverfahren sicher. Sollten vom Systemnutzer zus\u00e4tzliche Sicherungsma\u00dfnahmen gew\u00fcnscht werden, sind diese gegen gesonderte Geb\u00fchren m\u00f6glich. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Systemnutzer die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server des Providers \u00fcbertragen. F\u00fcr die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Systemnutzer verantwortlich.<\/p><p>1.10 Der Provider \u00fcbernimmt die Pflege der Vertragssoftware, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von M\u00e4ngeln innerhalb angemessener Zeit. M\u00e4ngel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Die genauen Pflegeleistungen werden unter laigo.ai spezifiziert oder in der entsprechenden Leistungsvereinbarung festgehalten. Zus\u00e4tzliche Pflegeleistungen k\u00f6nnen gegen gesonderte Verg\u00fctung durch den Provider erbracht werden. Die Pflege der Vertragssoftware entf\u00e4llt bei der kostenfreien Nutzung.<\/p><p>Soweit nicht ausdr\u00fccklich vorstehend erw\u00e4hnt, schuldet der Provider keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist der Provider nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und \/ oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und \u00dcberlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet, sofern diese nicht unter laigo.ai ausdr\u00fccklich spezifiziert sind.<\/p><p>1.12. Es besteht die M\u00f6glichkeit der kostenfreien Nutzung der Vertragssoftware unter der Bedingung, dass ein aktives Abonnement des Newsletters von laigo.ai des Systemnutzers vorliegt. Der Provider beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen der Voraussetzungen zur kostenfreien Nutzung der Vertragssoftware vor. Zudem ist der Provider bei der kostenfreien Nutzung nicht an die zuvor genannten Leistungspflichten gebunden.<\/p><h3>Nutzungsrechte<\/h3><p>2.1 Der Provider r\u00e4umt dem Systemnutzer f\u00fcr die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf dem System im Rechenzentrum des Providers zu nutzen. Eine \u00dcberlassung der Vertragssoftware an den Systemnutzer erfolgt nicht. Soweit der Provider w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht f\u00fcr diese in gleicher Weise. Der Provider ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur M\u00e4ngelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. \u00dcber die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Systemnutzer nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielf\u00e4ltigen, herunterzuladen oder Dritten au\u00dferhalb des vereinbarten Nutzerkreises zug\u00e4nglich zu machen.<\/p><p>2.2 F\u00fcr jeden einzelnen Fall, in dem der Systemnutzer die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft erm\u00f6glicht, hat der Systemnutzer jeweils Schadensersatz in H\u00f6he der Verg\u00fctung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages w\u00e4hrend einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren f\u00fcr einen einzelnen Nutzer angefallen w\u00e4re. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Systemnutzer vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte des Providers bleiben durch die vorstehende Regelung unber\u00fchrt.<\/p><p>Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungs\u00fcberlassung hat der Systemnutzer dem Provider auf Verlangen unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche Angaben zur Geltendmachung der Anspr\u00fcche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.<\/p><p>2.4 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die Verarbeitung von Dokumenten im Rahmen dieses Vertrages einer definierten H\u00f6chstgrenze von 20.000 A4-Seiten pro Kalendermonat unterliegt. Diese Begrenzung ist zwingend erforderlich, um einen reibungslosen und effizienten Betrieb der erbrachten Dienstleistungen zu gew\u00e4hrleisten und dient als Schutz vor einem m\u00f6glichen Missbrauch oder einer \u00dcberbeanspruchung der Ressourcen.<\/p><p>2.5 Der Kunde erkennt ausdr\u00fccklich an und \u00fcbernimmt die volle Verantwortung f\u00fcr alle Aktivit\u00e4ten, die \u00fcber das von ihm angegebene Konto ausgef\u00fchrt werden. Jede Verletzung oder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen Sperrung des genannten Kontos f\u00fchren, wobei die weiteren Folgen den in der geltenden Dienstleistungsvereinbarung oder den Nutzungsbedingungen dargelegten Bedingungen unterliegen.<\/p><p>2.6 Wenn die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeintr\u00e4chtigt wird, ist der Anbieter berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Systemnutzer hiervon unverz\u00fcglich informieren und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten erm\u00f6glichen. Der Systemnutzer ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Anspr\u00fcche oder Rechte des Systemnutzers bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>2.7 Wenn der Systemnutzer R\u00fcckmeldungen, Kommentare, Vorschl\u00e4ge, Ideen, Anfragen oder Empfehlungen f\u00fcr \u00c4nderungen oder Verbesserungen an der Vertragssoftware einreicht, tritt der Systemnutzer alle Rechte, Titel und Interessen an solchen R\u00fcckmeldungen an Laigo ab und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, diese f\u00fcr jeden Zweck zu verwenden. Alle Rechte, die dem Systemnutzer hiernach nicht ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrt werden, sind Laigo und ihren Lizenzgebern vorbehalten.<\/p><p>2.8 Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Kunden einzuleiten, die gegen die Fair-Use-Klausel in dieser Vereinbarung versto\u00dfen. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen unter anderem Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen oder Unterlassungsklagen umfassen, um Verst\u00f6\u00dfe oder Missbrauch der hier genannten Bedingungen zu unterbinden.<\/p><h3>3. Pflichten des Systemnutzers<\/h3><p>3.1 Der Systemnutzer wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollst\u00e4ndig und fachlich ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllen.<\/p><p>3.2 Der Systemnutzer stellt einen verantwortlichen und namentlich benannten Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung. Dieser erteilt insbesondere die zur Durchf\u00fchrung dieses Vertrages erforderlichen Ausk\u00fcnfte und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Systemnutzer kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. \u00c4nderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Provider unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p><p>3.3 Der Systemnutzer wird dar\u00fcber hinaus in alleiniger Verantwortung daf\u00fcr sorgen, dass er und seine User \u00fcber einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. -konfiguration gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in der Beschreibung \u201eSystemvoraussetzungen\u201c unter laigo.ai verf\u00fcgen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Systemnutzers.<\/p><p>3.4 Der Systemnutzer wird die ihm bzw. seinen Usern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifizierungssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte sch\u00fctzen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Systemnutzer Anzeichen daf\u00fcr hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtm\u00e4\u00dfig erlangt wurden oder missbraucht werden k\u00f6nnten, ist der Systemnutzer wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Provider umgehend hiervon zu informieren.<\/p><p>3.5 Der Systemnutzer wird dar\u00fcber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im \u00dcbrigen wird der Systemnutzer s\u00e4mtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.<\/p><p>3.6 Der Systemnutzer wird die vereinbarte Verg\u00fctung stets fristgerecht zahlen.<\/p><p>3.7 Der Systemnutzer wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbr\u00e4uchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten \u00fcbermitteln. Der Systemnutzer wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Provider betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt einzudringen.<\/p><p>3.8 Die Anwendung ist f\u00fcr den Onlinebetrieb programmiert und wird individuell f\u00fcr den Systemnutzer eingerichtet. Deshalb muss die Anwendung vor der Nutzung mit aktuellen Browsern und Plug-Ins getestet und auf eventuelle Fehlfunktionen \u00fcberpr\u00fcft werden. Der Systemnutzer verpflichtet sich notwendige Tests durchzuf\u00fchren und auftretende Fehlfunktionen dem Provider umgehend zu melden.<\/p><p>3.9 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von St\u00f6rungen muss der Systemnutzer die vom Provider erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Systemnutzer Checklisten des Providers verwenden.<\/p><p>3.10 Der Systemnutzer muss seine St\u00f6rungsmeldungen und Fragen nach Kr\u00e4ften pr\u00e4zisieren und hierf\u00fcr auf kompetente Mitarbeiter zur\u00fcckgreifen.<\/p><p>3.11 Der Systemnutzer wird Fehler der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen dem Provider unverz\u00fcglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umst\u00e4nden der Fehler bzw. der Mangel auftritt und den Provider bei der Fehlersuche aktiv unterst\u00fctzen. Stellt sich nach Pr\u00fcfung einer Mangelmitteilung des Systemnutzers durch den Provider heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers aufgetreten ist, kann der Provider dem Systemnutzer die Kosten der Pr\u00fcfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Systemnutzer auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die St\u00f6rung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers aufgetreten ist.<\/p><p>3.12 Bei der Nutzung der Vertragssoftware sowie der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen wird der Systemnutzer alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Systemnutzer ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften versto\u00dfen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Systemnutzer ist f\u00fcr die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Der Provider \u00fcberpr\u00fcft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf deren technische Verarbeitbarkeit hin.<\/p><p>3.13 Der Systemnutzer wird die an den Provider \u00fcbermittelten Daten und Inhalte regelm\u00e4\u00dfig und Gefahr entsprechend, mindestens jedoch einmal t\u00e4glich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gew\u00e4hrleisten.<\/p><p>3.14 Der Systemnutzer wird vor der \u00dcbermittlung von Daten und Informationen diese auf Viren pr\u00fcfen und Virenschutzprogramme auf dem neuesten Stand der Technik einsetzen. Au\u00dferdem wird der Systemnutzer bis zum Vertragsende seine im System vorhandenen Datenbest\u00e4nde regelm\u00e4\u00dfig durch Downloads sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Systemnutzer nach Vertragsende keinen Zugriff mehr auf diese Datenbest\u00e4nde hat.<\/p><p>3.15 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Systemnutzern bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist der Provider berechtigt, die Inhalte ganz oder vorl\u00e4ufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Daten und\/oder Inhalte besteht. Der Provider wird den Systemnutzer in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsversto\u00df einzustellen oder die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Systemnutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Provider unbeschadet weiterer Rechte und Anspr\u00fcche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen. Aufwendungen, die dem Provider durch die genannten Ma\u00dfnahmen entstehen, kann der Provider dem Systemnutzer zu den jeweils beim Provider g\u00fcltigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Systemnutzer die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er dem Provider den daraus entstehenden Schaden ersetzen und den Provider insoweit von etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.<\/p><p>Im \u00dcbrigen ist der Systemnutzer verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverz\u00fcglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn der Provider ihn dazu auffordert und die erforderlichen Ma\u00dfnahmen einen angemessenen Aufwand nicht \u00fcbersteigen.<\/p><p>3.17 Bei einem schwerwiegenden oder anderen Versto\u00df des Systemnutzers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen ist der Provider berechtigt, nach seiner Wahl die Nutzung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen durch den Systemnutzer ganz oder teilweise vor\u00fcbergehend einzustellen oder das Vertragsverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen. Kosten, die dem Provider durch die genannten Ma\u00dfnahmen entstehen, kann der Provider dem Systemnutzer zu den jeweils beim Provider g\u00fcltigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Systemnutzer die Rechtsverletzung zu vertreten, ist er dem Provider gegen\u00fcber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.<\/p><h3>4. Verg\u00fctung<\/h3><p>4.1 Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung der Vertragssoftware setzt sich aus einem monatlichen Nutzungsbetrag zusammen, der von der Nutzungsintensit\u00e4t abh\u00e4ngt (Volumen \/ Editionen \/ Gewichtung von Funktionen \/ Anzahl der Benutzer). Einige Editionen beinhalten zus\u00e4tzlich eine Einrichtungsgeb\u00fchr f\u00fcr standardisierte Firmenanpassungen und Schulungen. Sofern der Anbieter weitere, in diesem Vertrag nicht ausdr\u00fccklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierf\u00fcr die jeweils beim Anbieter g\u00fcltigen Preise oder gesondert vereinbarte Angebote. Die Preislisten k\u00f6nnen jederzeit beim Anbieter eingesehen werden. Des Weiteren stimmt der Systemnutzer der Erfassung der Nutzungsdaten der Benutzer zu.<\/p><p>4.2 Der Systemnutzer hat die Nutzung der Vertragssoftware unter den ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Zugangsdaten auch dann zu verg\u00fcten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung f\u00fcr den Anspruch des Providers auf die Verg\u00fctung ist der Nachweis, dass der Systemnutzer die Nutzung durch den Dritten zu vertreten hat. Die Verg\u00fctungspflicht besteht auch dann, wenn der Systemnutzer einen begr\u00fcndeten Verdacht hatte, dass die Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, und er den Provider nicht unverz\u00fcglich informiert hat. Den Systemnutzer trifft jedoch keine Pflicht zur Verg\u00fctung der Nutzung durch Unbefugte, wenn die Nutzungshandlung erfolgt ist, nachdem der Systemnutzer den Provider \u00fcber das Bekannt werden der Zugangsdaten an Dritte informiert hat.<\/p><p>4.3 Die laufenden Verg\u00fctungen sind j\u00e4hrlich im Voraus jeweils zum Datum der Erstregistrierung f\u00e4llig. Andere Leistungen sind nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Systemnutzer f\u00e4llig.<\/p><p>4.4 Alle genannten Verg\u00fctungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zus\u00e4tzlich zu der Verg\u00fctung in Rechnung gestellt.<\/p><p>4.5 Zum Ausgleich gestiegener Personal- und sonstiger Kosten ist der Anbieter berechtigt, die Preise und Verg\u00fctungen f\u00fcr die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen anzupassen. Eine solche Preis\u00e4nderung ist jedoch fr\u00fchestens sechs Monate nach Vertragsabschluss und nur einmal j\u00e4hrlich zul\u00e4ssig. Der Anbieter wird dem Systemnutzer die \u00c4nderung sp\u00e4testens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich ank\u00fcndigen. F\u00fcr den Fall, dass der Systemnutzer die Preiserh\u00f6hung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag insgesamt mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Quartals zu k\u00fcndigen, sofern die Preiserh\u00f6hung mehr als 10 % des bisherigen Preises betr\u00e4gt. Im Falle der K\u00fcndigung gelten die bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung nicht erh\u00f6hten Preise.<\/p><p>Der Systemnutzer darf nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen. Der Systemnutzer kann seine Forderung aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Providers an Dritte abtreten.<\/p><h3>5. Verzug<\/h3><p>5.1 Bei einem nicht unerheblichen Zahlungsverzug des Systemnutzers ist der Provider berechtigt, den Zugang zur Vertragssoftware zu sperren. Der Systemnutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die j\u00e4hrlichen Verg\u00fctungen zu zahlen.<\/p><p>5.2 Kommt der Systemnutzer<\/p><p>5.2.1 f\u00fcr zwei aufeinander folgende Perioden mit der Bezahlung der Verg\u00fctung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Verg\u00fctung; oder<\/p><p>5.2.2 in einem Zeitraum, der sich \u00fcber mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in H\u00f6he eines Betrages, der das Entgelt f\u00fcr zwei Monate erreicht, in Verzug, ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen und einen sofort in einer Summe f\u00e4lligen pauschalierten Schadensersatz in H\u00f6he eines Viertels der bis zum Ablauf der regul\u00e4ren Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.<\/p><p>5.3 Der Schadensbetrag ist h\u00f6her oder niedriger zu setzen, wenn der Provider einen h\u00f6heren oder der Systemnutzer einen geringeren Schaden nachweist.<\/p><p>5.4 Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Provider vorbehalten.<\/p><p>5.5 Ger\u00e4t der Provider mit der betriebsf\u00e4higen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach dem Punkt 7 Haftung. Der Systemnutzer ist nur dann zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Systemnutzer gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einh\u00e4lt.<\/p><h3>6. Leistungs\u00e4nderungen<\/h3><p>6.1 Der Anbieter kann die Leistung jederzeit in einer f\u00fcr den Systemnutzer zumutbaren Weise \u00e4ndern. Die \u00c4nderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch St\u00f6rung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale, wie im Anhang 1 Leistungsbeschreibung, weiterhin im Wesentlichen erf\u00fcllt sind. Der Anbieter wird den Systemnutzer \u00fcber die \u00c4nderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.<\/p><p>6.2 Unbeschadet dessen ist der Provider jederzeit berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile davon zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Der Provider wird dem Systemnutzer die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung sp\u00e4testens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail ank\u00fcndigen. Der Systemnutzer kann den \u00c4nderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der \u00c4nderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Systemnutzer nicht, so werden die \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen Vertragsbestandteil. Der Provider wird die Systemnutzer in der \u00c4nderungsmitteilung auf die Folgen ihres Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Systemnutzer der \u00c4nderung fristgerecht, kann der Provider den Vertrag zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt ordentlich k\u00fcndigen.<\/p><h3>7. Haftung<\/h3><p>Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschlie\u00dfend wie folgt:<\/p><p>7.1 F\u00fcr M\u00e4ngel der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen haftet der Provider nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7, soweit Beeintr\u00e4chtigungen nicht auf Einschr\u00e4nkungen der Verf\u00fcgbarkeit beruhen.<\/p><p>7.2 Sind die vom Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Provider innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer M\u00e4ngelr\u00fcge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die der Provider zur Nutzung durch den Systemnutzer lizenziert hat, besteht die M\u00e4ngelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verf\u00fcgbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.<\/p><p>7.3 Schl\u00e4gt die mangelhafte Leistungserbringung aus Gr\u00fcnden, die der Provider zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Systemnutzer gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Systemnutzer die vereinbarte Verg\u00fctung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der H\u00f6he nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende j\u00e4hrliche Verg\u00fctung beschr\u00e4nkt.<\/p><p>7.4 Erreicht die Minderung nach vorstehender Ziffer 7.3 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 7.3 aufgef\u00fchrten H\u00f6chstbetrag, kann der Systemnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen.<\/p><p>7.5 Der Systemnutzer wird den Provider unverz\u00fcglich von aufgetretenen M\u00e4ngeln schriftlich unterrichten.<\/p><p>7.6 Der Systemnutzer wird den Provider bei der Beseitigung der M\u00e4ngel unentgeltlich unterst\u00fctzen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verf\u00fcgung stellen, die der Provider zur Analyse und Beseitigung der M\u00e4ngel ben\u00f6tigt.<\/p><p>7.7 Der Provider ist verpflichtet, M\u00e4ngel an der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software unverz\u00fcglich zu beheben. Bei der M\u00e4ngelbehebung hat der Provider darauf zu achten, dass keine Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Server des Anbieters und dem Systemnutzer eintritt, soweit dies technisch m\u00f6glich ist. Der verschuldensunabh\u00e4ngige Schadensersatzanspruch gem\u00e4\u00df \u00a7 536a, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen. Auf die \u00fcbrigen Verpflichtungen des Providers gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 1 bis 2 dieses Vertrages finden die gew\u00e4hrleistungsrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (\u00a7\u00a7 611 ff. BGB Anwendung.<\/p><p>7.8 Der Provider haftet nicht f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der Leitungen zu seinem Server, bei Stromausf\u00e4llen und bei Ausf\u00e4llen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.<\/p><p>7.9 Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Folgesch\u00e4den an den Systemen des Systemnutzers, die in Abh\u00e4ngigkeit von der Vertragssoftware stehen.<\/p><p>7.10 Der Provider haftet nicht f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und Qualit\u00e4t der Inhalte, die der Systemnutzer oder dessen User durch die Anwendung selbst herstellt. Bevor der Systemnutzer Inhalte online zur Verf\u00fcgung stellt, hat er sich durch ausreichende Tests von der Funktionsf\u00e4higkeit und Qualit\u00e4t der Inhalte zu \u00fcberzeugen. Eine Haftung des Providers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr M\u00e4ngel aller Art der unter Verwendung der Anwendung erzeugten Inhalte (z. B. PDF-Exporte) findet nicht statt, soweit die M\u00e4ngel nicht auf einem Fehler der Anwendung selbst beruhen. Der Systemnutzer stellt den Provider und seine Erf\u00fcllungsgehilfen von der Haftung f\u00fcr mangelhafte Inhalte im Verh\u00e4ltnis zu Dritten, insbesondere seinen Kunden frei.<\/p><p>Der Provider ist f\u00fcr Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Illustrationen) die der Systemnutzer bereitstellt oder f\u00fcr Inhalte, die sich aus der Nutzung durch Dritte, insbesondere User des Systemnutzers ergeben, nicht verantwortlich.<\/p><p>7.12 Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personensch\u00e4den und nach Ma\u00dfgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im \u00dcbrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und au\u00dfervertragliche Haftung des Providers auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. wobei diese Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erf\u00fcllungsgehilfen des Providers gilt.<\/p><p>7.13 F\u00fcr das Verschulden sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen wird die Haftung auf das F\u00fcnffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Software as a Service typischerweise gerechnet werden muss.<\/p><p>7.14 Die Haftung f\u00fcr Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anfertigung von Sicherungskopien entstanden w\u00e4re.<\/p><p>7.15 Der Provider haftet f\u00fcr einen vom Provider zu vertretenden Personenschaden unbeschr\u00e4nkt. Bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden ersetzt der Provider den Aufwand f\u00fcr die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag von maximal dem Auftragswert. Bei Besch\u00e4digung von Datentr\u00e4germaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand f\u00fcr die Wiederbeschaffung verlorener Daten.<\/p><p>7.16 Die Haftungsbegrenzung nach 7.14 gilt nicht f\u00fcr F\u00e4lle von Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung f\u00fcr Schadensersatz jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p><p>7.17 Further claims and rights of the system user due to defects in the contractual services, which go beyond or are not explicitly mentioned in this clause 7, shall not exist, insofar as the provider is not liable to a greater extent due to mandatory legal provisions.<\/p><h3>8. Schutzrechte Dritter<\/h3><p>Soweit der Systemnutzer wegen der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der vom Provider erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt der Provider den Systemnutzer von diesen Anspr\u00fcchen unter folgenden Voraussetzungen frei:<\/p><p>8.1.1 Der Systemnutzer benachrichtigt den Provider unverz\u00fcglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Anspr\u00fcchen Kenntnis erlangt hat, und<\/p><p>8.1.2 Der Systemnutzer r\u00e4umt dem Provider die Kontrolle \u00fcber alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Systemnutzer kein gerichtliches oder au\u00dfergerichtliches Anerkenntnis \u00fcber Anspr\u00fcche des Dritten abgeben, und 8.1.3 der Systemnutzer unterst\u00fctzt den Provider bei der Abwehr oder Beilegung der Anspr\u00fcche in angemessener Weise.<\/p><p>8.2 \u00dcber die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer 8.1 hinaus ist der Provider dem Systemnutzer nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn den Provider an der Verletzung ein Verschulden trifft.<\/p><p>8.3 Die Rechte des Systemnutzers gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 8 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Systemnutzer<\/p><p>8.3.1 eine \u00c4nderung an den vertraglichen Leistungen vorgenommen hat, die vom Provider nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde, oder<\/p><p>8.3.2 die vertraglichen Leistungen auf andere Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder<\/p><p>8.3.3 sie mit Hard- oder Software kombiniert wird, die nicht den in der Beschreibung \u201eSystemanforderungen\u201c genannten Erfordernissen entspricht.<\/p><p>8.4 Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Teile der Vertragssoftware digitale Inhalte generieren. F\u00fcr die Freiheit von Rechts- und insbesondere Urheberrechtsverletzungen durch Herstellung oder Verwendung dieser Inhalte \u00fcbernimmt der Anbieter keine Haftung. Es d\u00fcrfen keine Inhalte generiert werden, die die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte verletzen. Mit der Anwendung d\u00fcrfen keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten generiert werden. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Inhalte, die im Sinne der \u00a7\u00a7 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anst\u00f6\u00dfig oder im Sinne des \u00a7 184 StGB pornografisch sind, sowie geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gef\u00e4hrden oder in ihrem Wohl zu beeintr\u00e4chtigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Generierung von Inhalten durch die Anwendung im Hinblick auf m\u00f6gliche Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen zu \u00fcberwachen. Der Systemnutzer stellt den Anbieter und seine Erf\u00fcllungsgehilfen ausdr\u00fccklich von s\u00e4mtlichen m\u00f6glichen Anspr\u00fcchen, insbesondere urheberrechtlichen Anspr\u00fcchen Dritter, frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware beruhen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind. Erkennt der Systemnutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Versto\u00df droht, ist er verpflichtet, unverz\u00fcglich einzuschreiten, um die Rechtsverletzung zu verhindern.<\/p><h3>9. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit<\/h3><p>9.1 Beide Vertragsparteien werden die jeweils geltenden, insbesondere die in Deutschland g\u00fcltigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, sofern diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.<\/p><p>9.2 Beide Vertragspartner werden dar\u00fcber hinaus die Bestimmungen, die f\u00fcr die Auftragsdatenverarbeitung und f\u00fcr das Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 32 DSGVO treffen.<\/p><p>9.3 Wenn der Systemnutzer selbst oder \u00fcber den Provider personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, so gew\u00e4hrleistet er, dass er dazu nach den geltenden Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzrecht, berechtigt ist und stellt den Provider im Falle eines Versto\u00dfes von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p>9.4 Es wird klargestellt, dass der Systemnutzer sowohl allgemein im Auftragsverh\u00e4ltnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne \u201eHerr der Daten\u201c bleibt (Art. 28 DSGVO). Der Systemnutzer ist hinsichtlich der Verf\u00fcgungsbefugnis und des Eigentums an s\u00e4mtlichen systemnutzerspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. Der Provider nimmt keinerlei Kontrolle der f\u00fcr den Systemnutzer gespeicherten Daten und Inhalte bez\u00fcglich einer rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Systemnutzer. Der Provider ist nur berechtigt, die systemnutzerspezifischen Daten ausschlie\u00dflich nach Weisung des Systemnutzers (z.B. zur Einhaltung von L\u00f6schungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und\/oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Provider verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Systemnutzers die systemnutzerspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zug\u00e4nglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung der systemnutzerspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist der Provider im Rahmen des datenschutzrechtlich Zul\u00e4ssigen w\u00e4hrend der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Systemnutzers berechtigt.<\/p><p>9.5 Der Systemnutzer ist grunds\u00e4tzlich nicht berechtigt, Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten mit der Vertragssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unber\u00fchrt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Systemnutzers nach schriftlicher Anmeldung zur Pr\u00fcfung der Einhaltung der Erfordernisse gem\u00e4\u00df Anlage zu Art. 32 DSGVO sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs vom Provider mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware nach diesem Vertrag.<\/p><p>9.6 Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchf\u00fchrung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchf\u00fchrung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragsparteien werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der K\u00fcndigung dieses Vertrages f\u00fcr weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.<\/p><p>9.7 Der Anbieter kann Unterauftr\u00e4ge vergeben, muss aber sicherstellen, dass die Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtung eingehen.<\/p><p>9.8 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Systemnutzer eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstedatenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz. F\u00fcr die kostenfreie Nutzung der Vertragssoftware k\u00f6nnen die hochgeladenen Daten f\u00fcr Trainingszwecke der KI verwendet werden.<\/p><p>9.9 Der Anbieter unterrichtet hiermit den Systemnutzer, personenbezogene (Nutzer-) Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Software-as-a-Service (SaaS) Vertrages und der Gesch\u00e4ftsabwicklung notwendig ist. Der Systemnutzer ist damit einverstanden, dass seine (Nutzer-) Daten vom Anbieter gespeichert, an Dritte \u00fcbermittelt, gel\u00f6scht und gesperrt werden, soweit dies unter Abw\u00e4gung der berechtigten Belange des Systemnutzers und des Zwecks dieses Vertrages notwendig ist. Dabei werden die Daten, welche an smartTools f\u00fcr die Verarbeitung an die KI-Modelle gesendet werden, unter anderem f\u00fcr Trainingszwecke der KI verwendet. Ein Anrecht des Systemnutzers auf Abruf dieser Daten besteht nicht.<\/p><p>9.10 Daten, die zur Verarbeitung an smartTools gesendet werden, werden nach erfolgreicher Bearbeitung oder sp\u00e4testens nach Ablauf einer Woche gel\u00f6scht. Daher besteht kein Anspruch auf Abruf der Daten durch den Systemnutzer.<\/p><h3>10. Vertragslaufzeit, K\u00fcndigung<\/h3><p>10.1 Die Laufzeit dieses Vertrages betr\u00e4gt 12 Monate und beginnt am Tag der Aufnahme der T\u00e4tigkeit des Providers bez\u00fcglich der Einrichtung der Anwendung, sp\u00e4testens jedoch mit der Auftragsbest\u00e4tigung des Providers. Die Fertigstellung gilt als erfolgt, wenn die Anwendung funktionsf\u00e4hig ist und dem Systemnutzer zur betriebsf\u00e4higen Nutzung zur Verf\u00fcgung steht, unabh\u00e4ngig davon, wann der Systemnutzer die Anwendung administrativ einrichtet, unabh\u00e4ngig von kleineren gestalterischen \u00c4nderungen und unabh\u00e4ngig vom Datum des Beginns der unternehmensinternen Nutzung. Zu diesem Datum erfolgt die betriebsf\u00e4hige Bereitstellung der vereinbarten Software-as-a-Service (SaaS)-Leistungen. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gek\u00fcndigt wird, verl\u00e4ngert er sich jeweils um weitere 12 Monate, beginnend mit dem Datum des Endes der vorherigen Vertragslaufzeit.<\/p><p>10.2 Das Vertragsverh\u00e4ltnis kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gek\u00fcndigt werden, wobei dies erstmals nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten wirksam wird.<\/p><p>10.3 Das Recht zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund zur K\u00fcndigung besteht insbesondere, wenn:<\/p><p>wenn ein Vertragspartner wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt und den Versto\u00df auch nach schriftlicher Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, oder<\/p><p>10.3.2 die Einhaltung des Vertrages durch einen Vertragspartner aufgrund h\u00f6herer Gewalt unzumutbar ist, oder<\/p><p>10.3.3 dass \u00fcber das Verm\u00f6gen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet worden ist oder die Er\u00f6ffnung unmittelbar bevorsteht.<\/p><p>10.4 Alle K\u00fcndigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.<\/p><p>10.5 Bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverh\u00e4ltnis ordnungsgem\u00e4\u00df abzuwickeln. Hierzu wird der Provider insbesondere<\/p><p>10.5.1 die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Systemnutzers auf Kosten des Providers, sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbanken, sp\u00e4testens vier Wochen nach Vertragsende sowohl mittels Datenfern\u00fcbertragung als auch auf Datentr\u00e4gern in einer vom Provider gew\u00e4hlten Form an den Systemnutzer oder einen von diesem benannten Dritten herauszugeben und<\/p><p>10.5.2 die Daten des Systemnutzers nach Best\u00e4tigung der erfolgreichen \u00dcbertragung unverz\u00fcglich l\u00f6schen und s\u00e4mtliche angefertigte Kopien vernichten.<\/p><h3>H\u00f6here Gewalt<\/h3><p>11.1 Der Anbieter ist von der Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterf\u00fcllung von Leistung auf das Eintreten von Umst\u00e4nden h\u00f6herer Gewalt nach Vertragsabschluss zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><p>11.2 H\u00f6here Gewalt umfasst unter anderem Kriege, Streiks, Aufst\u00e4nde, Enteignungen, St\u00fcrme, \u00dcberschwemmungen und andere Naturkatastrophen sowie andere vom Provider nicht zu vertretende Umst\u00e4nde (insbesondere Wassereinbr\u00fcche, Stromausf\u00e4lle und die Unterbrechung oder Zerst\u00f6rung von Datenleitungen).<\/p><p>11.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei \u00fcber den Eintritt eines Falles von h\u00f6herer Gewalt unverz\u00fcglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis h\u00f6herer Gewalt nicht mehr besteht.<\/p><h3>Schlussbestimmungen<\/h3><p>12.1 Alle Vereinbarungen, die eine \u00c4nderung, Erg\u00e4nzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdr\u00fccklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erkl\u00e4rungen, Erg\u00e4nzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und \/ oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen des Providers erkl\u00e4rt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Provider hierf\u00fcr seine schriftliche Zustimmung erteilt.<\/p><p>12.2. Der Anbieter beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen des Vertrages unter Zustimmung des Systemnutzers vor.<\/p><p>12.3 Die Vertragsparteien k\u00f6nnen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei \u00fcbertragen.<\/p><p>12.4 Die Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Systemnutzers finden keine Anwendung.<\/p><p>12.5 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich s\u00e4mtlicher aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p><p>12.6 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Providers. Der Provider ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Systemnutzers zu klagen.<\/p><p>12.7 Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit dieses Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zul\u00e4ssige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche \u00c4nderung des Vertragsinhalts herbeigef\u00fchrt wird.<\/p><h3>Haftungsausschluss<\/h3><p>13. Die Software als SaaS-L\u00f6sung darf ausschlie\u00dflich von Nutzern aus Unternehmen (B2B) verwendet werden. Zwar k\u00f6nnen Privatpersonen oder nat\u00fcrliche Personen (B2C) die Software als SaaS-L\u00f6sung nutzen, sie verzichten dabei jedoch auf alle Rechte, die ihnen als Verbraucher gesetzlich zustehen. Die Software als SaaS-L\u00f6sung wird auf eigene Gefahr genutzt und der Provider haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Nutzung entstehen.<\/p><p>Stand: 12. JAN. 2023<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ab5a45b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"ab5a45b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1c7ac15 elementor-widget elementor-widget-html\" data-id=\"1c7ac15\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"html.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<script>\n   document.getElementById('germanButton').addEventListener('click', function(event) {\n            event.preventDefault(); \/\/ Prevent the default link behavior\n            document.getElementById('germanVersion').click(); \/\/ Click the button\n        });\n<\/script>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terms of use English German (Original) General Terms and Conditions (GTC) SaaS Terms and Conditionsof the Laigo GmbH Important:The\u00a0original German\u00a0version is the legal basis. 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